Auf Nimmerwiederfax.

Man­che Din­ge ändern sich nie. Und mit der „guten alten“ Tech­nik über­le­ben auch ihre Tücken. Somit haben wir es dies­mal mit einem Revi­val des klas­sischs­ten aller Klas­si­ker zu tun: das Fax ging nicht durch!

Kleine Anpassung, großes Versehen – der Sachverhalt

Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler betreu­te seit Jah­ren die Ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten einer Arzt­pra­xis. Anfang 2022 mel­de­te der Pra­xis­in­ha­ber, dass einer sei­ner Ärz­te ab sofort nur noch in Teil­zeit arbei­te. Daher soll­te der Bei­trag zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ange­passt wer­den. Der Mak­ler reagier­te schnell und schick­te ein Fax an die Ver­si­che­rung – dach­te er zumin­dest. Denn was er über­sah: Das Fax wur­de nie über­tra­gen und kam schlicht­weg nie an.

Noch kri­ti­scher war, dass der Mak­ler es ver­säum­te, sich eine Wie­der­vor­la­ge zu set­zen. Hät­te er nach­ge­fasst, wäre der Feh­ler ihm spä­tes­tens da auf­ge­fal­len. So aber blieb die Ände­rung über zwei Jah­re unbe­merkt.

Erst im Früh­jahr 2024, als der Pra­xis­in­ha­ber sei­ne Unter­la­gen durch­ging, ent­deck­te er, dass der Bei­trag nie gesenkt wor­den war. Der pein­lich berühr­te Mak­ler bemüh­te sich um eine Kulanz­lö­sung, doch der Ver­si­che­rer lehn­te eine rück­wir­ken­de Anpas­sung ab. Immer­hin gewähr­te er eine Ände­rung der Prä­mie ab Janu­ar 2024. Der Kun­de mach­te dar­auf­hin einen Scha­den von 2.000 Euro beim Mak­ler gel­tend.

Klarer Fall, sauber aufbereitet – die Deckungsebene

Nach Erhalt der schrift­li­chen Inan­spruch­nah­me wand­te sich der Mak­ler direkt an unse­re Scha­den­ab­tei­lung. Die Unter­la­gen waren voll­stän­dig, der Ablauf klar und nach­voll­zieh­bar.

So stand es außer Fra­ge: Hier lag eine Pflicht­ver­let­zung vor. Die ver­säum­te Kon­trol­le nach dem Fax­ver­sand war ein­deu­tig doku­men­tiert und hät­te ver­mie­den wer­den kön­nen.

Weil der Fall gut auf­be­rei­tet war und sich kei­ne Unklar­hei­ten erga­ben, reagier­te der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer zügig – und regu­lier­te den Scha­den voll­stän­dig. In weni­ger als vier Wochen war die Sache erle­digt.

Analog oder digital, Hauptsache gute Prozesse – das Fazit

Wer heut­zu­ta­ge noch auf ana­lo­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on setzt, soll­te min­des­tens einen Kon­troll­me­cha­nis­mus ein­bau­en, denn eine Nach­richt, die nicht ankommt, kann sehr teu­er wer­den. Ein kur­zer Blick in die Wie­der­vor­la­ge hät­te hier viel Ärger erspart.

Der Mak­ler hat­te Glück im Unglück. Die Scha­den­hö­he war über­schau­bar und der Ver­si­che­rer han­del­te schnell. Für die Pra­xis bleibt den­noch ein finan­zi­el­ler Ver­lust – der durch mehr Sorg­falt oder mehr Offen­heit für zeit­ge­mä­ße Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge leicht ver­meid­bar gewe­sen wäre.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung

Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.
schaden@haftpflichtexperten.de