Manche Schnäppchen stinken gewaltig.

Ein um sieb­zig Pro­zent güns­ti­ge­rer Tarif – das klingt doch traum­haft! Einen Land­wirt und sei­nen Mak­ler führ­te die­ser aller­dings in einen alp­traum­haf­ten Streit um einen Motor­scha­den in fünf­stel­li­ger Höhe. Wie konn­te aus einem ver­meint­li­chen Schnäpp­chen ein der­ar­ti­ger Griff ins Gül­le­fass wer­den?

Sparen um jeden Preis? – der Sachverhalt

Ein Mak­ler betreu­te sei­nen Kun­den, einen Land­wirt, seit vie­len Jah­ren und küm­mer­te sich um alle Ver­si­che­run­gen für des­sen Betrieb. Eines Tages bat ihn der Land­wirt um Rat für eine Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung, da er eine gebrauch­te, zwölf Jah­re alte Maschi­ne zur Gül­le­ver­ar­bei­tung erwor­ben hat­te.

Der Mak­ler merk­te schnell, dass eine sol­che Maschi­nen­bruch­po­li­ce sehr teu­er aus­fal­len wür­de. Aber er fand eine ver­meint­lich ähn­lich gute, aber deut­lich güns­ti­ge­re Alter­na­ti­ve: eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung mit den Bau­stei­nen Kas­ko-Extra, inne­re Betriebs­schä­den und GAP-Deckung. Die­se Lösung kos­te­te erstaun­li­che 500 Euro weni­ger – im Monat! Der Mak­ler erläu­ter­te sei­nem Kun­den, dass der Deckungs­um­fang annä­hernd gleich sei, wor­auf­hin die­ser begeis­tert sei­ne Zustim­mung zur Ein­de­ckung gab.

Kurz dar­auf erlitt die neue Maschi­ne aber bereits einen Motor­scha­den in Höhe von 30.000 Euro. Zum gro­ßen Ärger des Land­wirts lehn­te der Ver­si­che­rer die Über­nah­me der Kos­ten aller­dings ab. Der Grund: Bedin­gungs­sei­tig war der Scha­den gar nicht ver­si­chert – auf­grund eines grund­sätz­li­chen Abzugs „Neu für alt“ und hier ver­schärft wegen weit über­höh­ter Betriebs­stun­den.

Der Kunde muss mitdenken – die Deckungsebene

Der Mak­ler wand­te sich an unse­re Scha­den­ab­tei­lung. Wir prüf­ten alle Unter­la­gen und stell­ten dabei fest: Die maß­ge­schnei­der­te Deckung hät­te bis zu 15.000 Euro über­nom­men – aber natür­lich zu einem erheb­lich höhe­ren Preis. Der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer erkann­te an, dass der Mak­ler den Land­wirt nicht hin­rei­chend auf die Ein­schrän­kun­gen hin­ge­wie­sen hat­te. Gleich­zei­tig ver­trat er die Ansicht, der Land­wirt hät­te erken­nen müs­sen, dass ein so ekla­tant nied­ri­ge­rer Bei­trag mit weni­ger Leis­tung ein­her­ge­hen muss.

Der Ver­si­che­rer bot daher zunächst nur 4.000 Euro als Ver­gleich an und zog dabei die über einen län­ge­ren Zeit­raum ein­ge­spar­te Prä­mie ab. Dar­auf­hin erör­ter­te und dis­ku­tier­te unse­re Scha­den­ab­tei­lung den Fall in meh­re­ren aus­führ­li­chen Gesprä­chen mit dem Ver­si­che­rer. Anhand unse­rer schlüs­si­gen Argu­men­te erreich­ten wir in kur­zer Zeit ein wesent­lich bes­se­res Ver­gleichs­an­ge­bot von 9.000 Euro. Hier­mit waren sowohl der Land­wirt als auch sein Mak­ler sehr zufrie­den.

Sicherheit vor Schnäppchen – das Fazit

Ein güns­ti­ger Tarif freut den Kun­den im ers­ten Moment natür­lich. Wenn dies aller­dings auf Kos­ten einer sinn­vol­len Deckung geht, ist es zu kurz gedacht. Ach­tet dar­auf, dass der Umfang wirk­lich passt – nur so ver­mei­det ihr böse Über­ra­schun­gen und einen her­ben Ver­trau­ens­ver­lust sei­tens eurer Kun­den.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung

Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.
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