Deckungskonzepte der ERGO und der R+V rückwirkend zum 01.08.2022 verbessert

Auch im 20. Jahr der EU-Ver­mittl­er­richt­li­nie, die am 09.12.2002 erlas­sen und am 15.01.2003 in Kraft getre­ten ist, hat die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH bereits zwei ihrer leis­tungs­star­ken Deckungs­kon­zep­te –über die ERGO und die R+V – erneut ver­bes­sern kön­nen. Die Ver­hand­lun­gen mit der Alli­anz und der All­cu­ra sind fast abge­schlos­sen bezie­hungs­wei­se ste­hen unmit­tel­bar bevor.

Neben der Ein­füh­rung neu­er Klau­seln wur­de auch das bestehen­de Bedin­gungs­werk redak­tio­nell über­ar­bei­tet und dadurch in sei­nem Anwen­dungs­be­reich erwei­tert. Wäh­rend das Bedin­gungs­werk der ERGO bereits tech­nisch hin­ter­legt wur­de, dau­ert die­se Umset­zung bei der R+V aktu­ell noch an. Bestands­kun­den pro­fi­tie­ren über die inte­grier­ten Inno­va­ti­ons­klau­seln bereits jetzt bei bei­den Ver­si­che­rern von dem Ver­si­che­rungs­schutz für die neu­en bei­trags­frei­en Leis­tun­gen.

Neue Klau­seln:


  • Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ver­trä­ge Schwei­zer Ban­ken
  • Abschrei­be­sum­me (Reti­re­ment Cover)
  • Über­nah­me der Abschrei­be­sum­me
  • Dienst­leis­tun­gen für ange­bun­de­ne Ver­triebs­part­ner
  • Dienst­leis­tun­gen für Ver­si­che­rer
  • Demo­gra­fie­be­ra­ter
  • Hier Bedin­gun­gen her­un­ter­la­den


Mit der ERGO und der R+V ste­hen Ihnen im begrenz­ten Markt­um­feld zwei eta­blier­te deut­sche Ver­si­che­rer als unse­re Kon­zept­part­ner zur Sei­te, die das Ver­ständ­nis und Bekennt­nis zur Über­nah­me von Spät­schä­den (Ver­stoß­prin­zip) sowie umfas­sen­de Fach­kennt­nis­se im deut­schen Recht – ins­be­son­de­re dem deut­schen Versicherungs‑, Haf­tungs- und dem jewei­li­gen Berufs­recht besit­zen und sich auch Ihrer Ver­ant­wor­tung gegen­über den Ver­si­che­rungs­neh­mern bewusst sind. Zusam­men mit der Betreu­ung durch die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH mit ihrer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und Exper­ti­se stellt dies eine effek­ti­ve Kom­bi­na­ti­on zum Schutz Ihrer wirt­schaft­li­chen Exis­tenz dar.