Lesenswertes von der Hans John Versicherungsmakler GmbH

VSH für Vermittler – Ein Leitfaden zur wichtigsten Absicherung eines Vermittlers

Die Ver­si­che­rungs­bran­che ist in Bewe­gung. Die Regu­lie­rung der Tätig­keit der Ver­mitt­ler von Ver­si­che­rungs- und Finanz­pro­duk­ten nimmt auf natio­na­ler und euro­päi­scher Ebe­ne zu und wird durch die EU-Ver­si­che­rungs­­­ver­trieb­s­­richt­li­nie neue Impul­se erhal­ten. Neben der zuneh­men­den Regu­lie­rung Ihrer Tätig­keit als Ver­mitt­ler bringt die lang­an­hal­ten­de Nied­rig­zins­pha­se auch unse­re Part­ner auf Sei­ten der Ver­si­che­rer und die Ver­mitt­ler­be­trie­be selbst unter stär­ke­ren Kos­ten­druck. Vie­le Ver­mitt­ler ver­brei­tern des­halb das Ange­bot an Pro­duk­ten, die ver­mit­telt wer­den. Die­se Ver­mitt­lungs­tä­tig­kei­ten bedür­fen oft auch einer Anpas­sung Ihrer Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Des­halb emp­feh­len wir als spe­zia­li­sier­ter Mak­ler eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des VSH-Schut­zes. Ger­ne ist Ihnen unser gan­zes Team von erfah­re­nen Spe­zia­lis­ten dabei behilf­lich, den not­wen­di­gen Schutz anzu­pas­sen.

Der Ein­tritt eines Scha­den­falls kann beim Ver­mitt­ler gro­ße Ver­un­si­che­rung ver­ur­sa­chen. Die Fol­gen einer gericht­li­chen, aber auch schon die einer außer­ge­richt­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Kun­de und Ver­mitt­ler kön­nen exis­ten­zi­ell gefähr­dend wer­den. Damit Sie für einen sol­chen – hof­fent­lich nie ein­tre­ten­den – Fall bes­ser gerüs­tet sind, haben wir einen Leit­fa­den der wich­tigs­ten Maß­nah­men für Sie auf­ge­legt. Behal­ten Sie also die Ruhe, schau­en Sie in unse­ren Leit­fa­den und rufen Sie uns an. Gemein­sam tref­fen wir dann die ange­mes­se­nen Maß­nah­men.


Auswirkungen von Abreden in Vertriebsvereinbarungen auf den Versicherungsschutz in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Im Zuge der Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­dit­richt­li­nie legen Ban­ken ihren Ver­triebs­part­nern geän­der­te bzw. neue Ver­triebs­ver­ein­ba­run­gen vor, die die Immo­bi­li­ar­dar­le­hens­ver­mitt­ler akzep­tie­ren und unter­zeich­nen sollen.In der Ver­gan­gen­heit hat uns eine Viel­zahl von Ver­mitt­lern sol­che Ver­triebs­ver­ein­ba­run­gen mit Ban­ken vor­ge­legt. Hin­ter­grund war, dass Beden­ken zur Ver­ein­bar­keit der dar­in ent­hal­te­nen Haf­tungs­klau­seln mit den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer bestan­den. Unse­res Erach­tens waren die­se Beden­ken durch­aus ange­bracht, bestand doch oft­mals das Risi­ko einer Haf­tungs­fal­le bzw. einer nicht zu über­brü­cken­den Deckungs­lü­cke.

Mit der nach­fol­gen­den Betrach­tung kann, darf und soll eine indi­vi­du­el­le Rechts­be­ra­tung nicht ersetzt wer­den, da es stets auf den jewei­li­gen indi­vi­du­el­len Wort­laut der Ver­ein­ba­rung ankommt. Wir emp­feh­len daher drin­gend, bei Zwei­fels­fra­gen anwalt­li­che Hil­fe in Anspruch zu neh­men.


Versicherungsbote – Selbstbehalt in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler stre­ben oft­mals die Ver­ein­ba­rung eines mög­lichst hohen Selbst­be­halts (Selbst­be­tei­li­gung) in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung an, auch um durch eine ent­spre­chen­de­R­a­bat­tie­rung eine nied­ri­ge­re Ver­si­che­rungs­prä­mie bezah­len zu müs­sen. Häu­fig wird die­ser Wunsch damit begrün­det, ohne­hin „ordent­lich“ zu arbei­ten und „noch nie“ in Anspruch genom­men wor­den zu sein. Auch wer­de die Ver­si­che­rung nur des­halb benö­tigt, weil der Gesetz­ge­ber die­se for­de­re. Aber ist es tat­säch­lich sinn­voll, eine hohe Selbst­be­tei­li­gung zu wäh­len und wel­che Aus­wir­kun­gen hat die Selbst­be­tei­li­gung auf den Ver­si­che­rungs­fall? Das erklärt Chris­ti­an Lüb­ben, Pro­ku­rist bei der Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH, in sei­nem Bei­trag.


Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Informationsmaterial für Vermittler, Berater und Verwalter

Geben Sie Ihre Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung in die Hän­de von Spe­zia­lis­ten. Wel­che Vor­tei­le Sie über die Betreu­ung durch unser Haus erhal­ten, erfah­ren Sie in unse­rem Pro­spekt.

Wir arbei­ten stets dar­an, unse­re leis­tungs­star­ken Pro­duk­te kon­ti­nu­ier­lich zu ent­wi­ckeln und zu ver­bes­sern. Eine aktu­el­le Über­sicht der Deckungs­er­wei­te­run­gen fin­den Sie im Pro­dukt­steck­brief.


Rechtsschutzversicherung – Informationsmaterial für Vermittler, Berater und Verwalter

In Koope­ra­ti­on mit füh­ren­den Rechts­schutz­ver­si­che­rern konn­ten wir Rah­men­ver­trä­ge kon­zi­pie­ren, die ins­be­son­de­re auch exklu­siv einen Ver­trags-Rechts­schutz für die Ver­si­che­rungs- und/oder Finanz­an­la­gen­ver­mitt­lung bie­ten. Nähe­re Infor­ma­tio­nen hier­zu erhal­ten Sie in unse­rem Pro­spekt. Eine aktu­el­le Über­sicht zu unse­ren Leis­tung­s­high­lights fin­den Sie im Pro­dukt­steck­brief.


Straf-Rechtsschutzversicherung – Informationsmaterial für Vermittler, Berater und Verwalter

Der Uni­ver­sal-Straf-Rechts­schutz schützt Sie per­sön­lich sowie Ihre Mit­ar­bei­ter bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen. Erfah­ren Sie mehr dazu in unse­rem Pro­dukt­steck­brief.