Mit John-Anschluss-Rück®, einer Konditions- und Summendifferenzdeckung für die Vergangenheit, können Sie rückwirkend Ihren Versicherungsschutz optimieren.

Aus dem Prinzip einer Verstoßdeckung folgt, dass bei einer Regulierung eines Schadenfalls vom Versicherer der Vertragsstand zugrunde gelegt wird, der zum Zeitpunkt des beruflichen Versehens (= Verstoß) vereinbart war. Während Änderungen des Vertrages nur die Vorwärtsversicherung betreffen, durchbricht John-Anschluss-Rück® dieses Prinzip.

Mit der integrierten Excedentendeckung sichern Sie sich zudem für künftige Schadensfälle durch hohe Versicherungssummen leistungsfähig ab – ganz ohne Wechselverpflichtung.


Das John-Asset-Cover® bietet Ihnen als gebundenem Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG eigenen Versicherungsschutz für die persönliche Inanspruchnahme durch den Kunden sowie für den Regress durch das Haftungsdach für folgende Tätigkeiten:

1. Anlageberatung und Anlagevermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen ​ offenen Investmentvermögen, die nach ​ dem Kapitalanlagesetzbuch vertrieben werden dürfen;

2. Anlageberatung und Anlagevermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, ​ geschlossenen EU-Investmentvermögen ​ oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.

3. Anlageberatung und Anlagevermittlung von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes.