Sonderlösungen

Mit John-Anschluss-Rück®, einer Konditions- und Summendifferenzdeckung für die Vergangenheit, können Sie rückwirkend Ihren Versicherungsschutz optimieren.​

​Aus dem Prinzip einer Verstoßdeckung folgt, dass bei einer Regulierung eines Schadenfalls vom Versicherer der Vertragsstand zugrunde gelegt wird, der zum Zeitpunkt des beruflichen Versehens (= Verstoß) vereinbart war. Während Änderungen des Vertrages nur die Vorwärtsversicherung betreffen, durchbricht John-Anschluss-Rück® dieses Prinzip.​

​Mit der integrierten Excedentendeckung sichern Sie sich zudem für künftige Schadensfälle durch hohe Versicherungssummen leistungsfähig ab – ganz ohne Wechselverpflichtung.

Das John-Asset-Cover® bietet Ihnen als gebundenem Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG eigenen Versicherungsschutz für die persönliche Inanspruchnahme durch den Kunden sowie für den Regress durch das Haftungsdach für folgende Tätigkeiten:​

  1. Anlageberatung und Anlagevermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen​ offenen Investmentvermögen, die nach​ dem Kapitalanlagesetzbuch vertrieben werden dürfen;​

  2. Anlageberatung und Anlagevermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen,​ geschlossenen EU-Investmentvermögen​ oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.​

  3. Anlageberatung und Anlagevermittlung von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes.