„Angriff ist die beste Verteidigung – oder doch nicht?“ – Zumeist trifft den Versicherungsmakler/die Versicherungsmaklerin die Konfrontation mit einer angeblichen Pflichtverletzung überraschend und unvorbereitet. Die zugrundeliegende Beratungssituation liegt oftmals lange Zeit zurück und ist weder mehr im klaren Bewusstsein noch in präziser Erinnerung. Anders verhält sich dies im vorliegenden Fall, in dem Makler und Kunde über die Erfüllung oder …
„Kundenwünsche müssen manchmal besonders kritisch hinterfragt werden!“ – Der Kunde ist König. Ja, diese Auffassung ist nicht nur in weiten Teilen des Einzelhandels zu finden, sondern auch in unserer Arbeit als Versicherungsmakler. Im nachfolgenden Schadenfall äußerte der Kunde des Maklers über einen längeren Zeitraum spezielle Wünsche im Hinblick auf einen bestimmten, für ihn scheinbar elementaren Deckungsbaustein einer betrieblichen Versicherung.
„Nein, meine Kontoauszüge les‘ ich nicht!“ – Was hier an die Geschichte des Suppenkaspers erinnert, war für Makler M und dessen Kunde K Realität geworden. Kunden verlassen sich auf die Fachkenntnisse und Erfahrung eines Maklers, dabei haben sie aber auch eigene Pflichten. Welche Rolle dabei die Kontrolle der eigenen Kontoauszüge spielen kann war Gegenstand des nachfolgenden Falles.
„Spam ist nicht immer wirklich Spam!“ - Ja, keine Frage: Es nervt. Spam nervt, raubt Zeit und füllt unnötig den Posteingang. Wir ertappen uns alle dabei, dass Spam großzügig mit einfachen und schnellen Klicks gelöscht wird. „Wieder ein Newsletter“ denken wir oft und schon verschwindet die E-Mail im digitalen Papierkorb. Makler M wurde zum Verhängnis, dass auch Risikoträger immer öfter den Weg der digitalen Zustellung wählen und durchaus auch wichtige Dokumente per E-Mail versenden.
„Der Versicherungsmakler – das scheinbar teilweise immer noch unbekannte Wesen“ – Wer hat es nicht schon einmal erlebt, dass es für den Verbraucher oder auch den Gewerbekunden nicht immer klar ist, was ein Versicherungsmakler eigentlich ist, welche umfassenden Dienstleistungen er zu erbringen und welche hohen Anforderungen er zu erfüllen hat. Auch wenn es in den vergangenen Jahren und auch ganz aktuell beeindruckende Marketingkampagnen von Maklerverbänden gegeben hat und gibt, die die Mehrwerte unseres Berufsstandes und seine gesamtwirtschaftliche Bedeutung beleuchten und verdeutlichen, können nach wie vor viele Menschen einen Versicherungsvertreter nicht von einem Makler unterscheiden. Weniger häufig, aber auch regelmäßig anzutreffen ist die Fehlannahme, dass es sich bei dem Makler direkt um die Versicherungsgesellschaft handelt. Dass dies mitunter zu deckungsrechtlichen Schwierigkeiten auf Seiten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung führen kann, musste Makler M feststellen.