Die gesetz­li­chen Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men erhö­hen sich wie­der: Ab dem 09. Okto­ber 2024 gel­ten neue Sum­men für die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Aktu­ell beträgt die Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men für die obli­ga­to­ri­sche Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung von Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lern 1.300.380 EUR für jeden Scha­den­fall und 1.924.560 EUR für alle Scha­den­fäl­le eines Jah­res.

Um den Ände­run­gen des Euro­päi­schen Ver­brau­cher­inde­xes Rech­nung zu tra­gen, wer­den gemäß der EU-Richt­li­nie 2016/97 („IDD Richt­li­nie“) die­se Beträ­ge alle 5 Jah­re von der Euro­päi­schen Auf­sichts­be­hör­de für das Ver­si­che­rungs­we­sen EIOPA über­prüft und der EU Kom­mis­sion­ent­spre­chend neue Beträ­ge vor­ge­schla­gen.

Am 20.03.2024 wur­de die Dele­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2024/896 der Kom­mis­si­on im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­lich. Sie tritt 20 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung in Kraft und gilt ab dem 09. Okto­ber 2024.

Die neu­en Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men wer­den

  • 1.564.610 EUR für jeden Ver­si­che­rungs­fall und
  • 2.315.610 EUR für alle Ver­si­che­rungs­fäl­le eines Jah­res

betra­gen.

Wie wirkt sich die Erhöhung auf Ihren Versicherungsvertrag aus?

Nach­fol­gend zei­gen wir auf, wie unse­re Kon­zept­part­ner vor­ge­hen. Unse­re Kun­den wur­den hier­zu bereits indi­vi­du­ell per E‑Mail infor­miert.

ALLCURA

Die ALLCURA wird eine bei­trags­pflich­ti­ge Anpas­sung auf die gesetz­li­che Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me durch­füh­ren. Wahl­wei­se kann die Ver­si­che­rungs­sum­me auf 1.600.000 EUR oder 2.000.000 EUR erhöht wer­den.

Allianz

Die Alli­anz wird eine bei­trags­freie Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me auf 1.600.000 EUR durch­füh­ren. Das Anschrei­ben der Alli­anz dient als ent­spre­chen­der Nach­trag.

ERGO

Die Anpas­sung auf die gesetz­li­che Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me wird bei­trags­frei erfol­gen. Alter­na­tiv besteht die Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rungs­sum­me für die Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung sowie die mit­ver­si­cher­ten „Sons­ti­gen Berufs­tä­tig­kei­ten“ im Rah­men einer befris­te­ten Akti­on gegen gerin­gen Zuschlag auf 2.000.000 EUR zu erhö­hen.

R+V

Für Bestands­kun­den, die mit 1.500.000 EUR gegen Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert sind, erfolgt eine bei­trags­freie Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­sum­me auf über 1.700.000 EUR. Für die Viel­zahl an Ver­mitt­lern, die mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 1.350.000 EUR ver­si­chert sind, erfolgt eine mode­ra­te Bei­trags­er­hö­hung um 7,94 % auf den Bau­stein Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung.

Globalerklärung

Es wird eine soge­nann­te Glo­bal­erklä­rung geben. Ein neu­er Ver­si­che­rungs­nach­weis durch den Ver­mitt­ler gegen­über der IHK muss nicht erbracht wer­den.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Beitrag

Ass. jur. Marc Hin­rich­sen
Geschäfts­füh­rer

E‑Mail: m.hinrichsen@haftpflichtexperten.de


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