Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen erhöhen sich wieder: Ab dem 09. Oktober 2024 gelten neue Summen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Aktuell beträgt die Mindestversicherungssummen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern 1.300.380 EUR für jeden Schadenfall und 1.924.560 EUR für alle Schadenfälle eines Jahres.
Um den Änderungen des Europäischen Verbraucherindexes Rechnung zu tragen, werden gemäß der EU-Richtlinie 2016/97 („IDD Richtlinie“) diese Beträge alle 5 Jahre von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen EIOPA überprüft und der EU Kommissionentsprechend neue Beträge vorgeschlagen.
Am 20.03.2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 09. Oktober 2024.
Die neuen Mindestversicherungssummen werden
- 1.564.610 EUR für jeden Versicherungsfall und
- 2.315.610 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
betragen.
Wie wirkt sich die Erhöhung auf Ihren Versicherungsvertrag aus?
Nachfolgend zeigen wir auf, wie unsere Konzeptpartner vorgehen. Unsere Kunden wurden hierzu bereits individuell per E‑Mail informiert.
ALLCURA
Die ALLCURA wird eine beitragspflichtige Anpassung auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme durchführen. Wahlweise kann die Versicherungssumme auf 1.600.000 EUR oder 2.000.000 EUR erhöht werden.
Allianz
Die Allianz wird eine beitragsfreie Anpassung der Versicherungssumme auf 1.600.000 EUR durchführen. Das Anschreiben der Allianz dient als entsprechender Nachtrag.
ERGO
Die Anpassung auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme wird beitragsfrei erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme für die Versicherungsvermittlung sowie die mitversicherten „Sonstigen Berufstätigkeiten“ im Rahmen einer befristeten Aktion gegen geringen Zuschlag auf 2.000.000 EUR zu erhöhen.
R+V
Für Bestandskunden, die mit 1.500.000 EUR gegen Vermögensschäden versichert sind, erfolgt eine beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme auf über 1.700.000 EUR. Für die Vielzahl an Vermittlern, die mit einer Versicherungssumme von 1.350.000 EUR versichert sind, erfolgt eine moderate Beitragserhöhung um 7,94 % auf den Baustein Versicherungsvermittlung.
Globalerklärung
Es wird eine sogenannte Globalerklärung geben. Ein neuer Versicherungsnachweis durch den Vermittler gegenüber der IHK muss nicht erbracht werden.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Beitrag
Ass. jur. Marc Hinrichsen
Geschäftsführer
E‑Mail: m.hinrichsen@haftpflichtexperten.de
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