D&O-Versicherung

Eine Versicherung für „Directors and Officers“ (D&O-Versicherung) sichert Führungskräfte gegen finanzielle Folgen eines beruflichen Fehlers ab. Als spezielle Form der Vermögensschaden-haftpflichtversicherung sieht sie für Führungskräfte die Abdeckung fast sämtlicher Tätigkeiten im Management vor. 

Treffen Sie als Führungskraft eine Entscheidung, die Ihr eigenes Unternehmen oder Dritte schädigt, kann das zu hohen Schadenersatzansprüchen führen, für die Sie ohne Versicherungsschutz uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften.  

Sie haften jedoch nicht nur für eigene Fehler, sondern gesamtschuldnerisch für Pflichtverletzungen sämtlicher Führungskräfte. 

Mit der D&O-Versicherung sind Sie abgesichert: 

  1. gegen Ansprüche des Unternehmens (Innenhaftung): Als Führungskraft sind Sie geschützt, wenn Sie im Schadenfall dem eigenen Unternehmen gegenüber haften.
  2. gegen Ansprüche Dritter (Außenhaftung): Die D&O-Versicherung schützt Sie als Führungskraft gegen Ansprüche Dritter (z. B. Insolvenzverwalter, Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger).

Über unseren Kooperationspartner hendricks GmbH bieten wir Ihnen spezielle Deckungskonzepte, die wir in Zusammenarbeit mit hendricks eigens für unsere Kunden konzipiert haben.

Bei der Unternehmens-D&O handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung. Das Unternehmen schließt für seine Führungsorgane die Versicherung ab und wird selbst Versicherungsnehmerin. Die Führungskräfte sind versicherte Personen. 

Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften weisen wir ergänzend auf die D&O-Selbstbehaltsversicherung hin. 

Neben der D&O-Versicherung für Unternehmen sollte die persönliche D&O-Versicherung zur wichtigsten persönlichen Absicherung für Führungskräfte gehören. Im Unterschied zur Unternehmens-D&O wird nicht das Unternehmen Versicherungsnehmerin, sondern die Führungskraft.  

Aktiengesellschaften werden durch das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) verpflichtet, in ihren D&O-Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1½-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren.  

Die Selbstbeteiligung kann jedoch auf eigene Rechnung versichert werden.