„Mitgehangen ist mitgefangen“ Nicht nur bei der Wahl seiner Freunde sollte man grundsätzlich mit Bedacht vorgehen. Auch und gerade bei der Wahl seiner Geschäftspartner sollte dies der Fall sein. Dass eine diesbezügliche Unterlassung ...
Die Neuerungen bieten Vermittlern und Finanzdienstleistern einen noch umfassenderen Schutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt …
„Bis dass der Tod uns scheidet – oder eben doch nicht?“ – Die fachkundige Betreuung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann auch für die Hinterbliebenen eines Maklers/einer Maklerin sehr kurzfristig von großer Relevanz sein.
Keine Beweislastumkehr bei nicht dokumentierter Beratung über Risiko-LV – Die Dokumentationspflicht hat bekanntermaßen die Funktion, dem Versicherungsnehmer mit der Beratungsdokumentation …
„Nenn’ das Kind bei seinem richtigen Namen!“
Deutsch - Versicherung, Versicherung - Deutsch. Versicherungsdeutsch hat bekanntlich seine eigene Sprache. Auch wenn diese Sprache oftmals durch den Makler für seinen Kunden übersetzt werden muss, gibt es gewisse Grenzen im Hinblick darauf wie kreativ hierbei agiert werden darf. Dies musste Makler M leidvoll erfahren.