Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen erhöhen sich wieder: Ab dem 09. Oktober 2024 gelten neue Summen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Aktuell beträgt die Mindestversicherungssummen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern 1.300.380 EUR für jeden Schadenfall und 1.924.560 EUR für alle Schadenfälle eines Jahres.
Um den Änderungen des Europäischen Verbraucherindexes Rechnung zu tragen, werden gemäß der EU-Richtlinie 2016/97 („IDD Richtlinie“) diese Beträge alle 5 Jahre von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen EIOPA überprüft und der EU Kommissionentsprechend neue Beträge vorgeschlagen.
Am 20.03.2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 09. Oktober 2024.
Die neuen Mindestversicherungssummen werden
- 1.564.610 EUR für jeden Versicherungsfall und
- 2.315.610 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
betragen.
Wie wirkt sich die Erhöhung auf Ihren Versicherungsvertrag aus?
Konkrete und detaillierte Hinweise werden wir Ihnen individuell per Mail, voraussichtlich im Sommer 2024, zukommen lassen. Nachfolgend zeigen wir auf, wie unsere Konzeptpartner grundsätzlich vorgehen werden.
ALLCURA
Die ALLCURA wird eine beitragspflichtige Anpassung auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme um 7,8 % auf den Grundbeitrag durchführen. Alternativ wird die Möglichkeit bestehen, die Versicherungssumme gegen Zuschlag auf 1.800.000 EUR zu erhöhen.
Allianz
Die Allianz wird eine beitragsfreie Anpassung der Versicherungssumme auf 1.600.000 EUR durchführen.
ERGO
Die Anpassung auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme wird beitragsfrei erfolgen. Alternativ wird die Möglichkeit bestehen, die Versicherungssumme gegen geringen Zuschlag auf voraussichtlich 1.750.000 EUR bzw. 2.000.000 EUR zu erhöhen.
R+V
Für Bestandskunden, die mit 1.500.000 EUR gegen Vermögensschäden versichert sind, erfolgt die Anpassung beitragsfrei. Für die Vielzahl an Vermittlern, die mit einer Versicherungssumme von 1.350.000 EUR versichert sind, ist grundsätzlich eine moderate Beitragserhöhung um 7,94 % auf den Baustein Versicherungsvermittlung zu erwarten.
Globalerklärung
Es wird eine sogenannte Globalerklärung geben. Ein neuer Versicherungsnachweis durch den Vermittler gegenüber der IHK muss nicht erbracht werden.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Beitrag
Ass. jur. Marc Hinrichsen
Geschäftsführer
E‑Mail: m.hinrichsen@haftpflichtexperten.de
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