Zusammenfassende Darstellung zum Urteil des BGH vom 16.09.2021 – IX ZR 144/19. Regressforderungen von Rechtsschutzversicherern gegenüber Rechtsanwälten haben die Gerichte in der jüngeren Vergangenheit häufiger beschäftigt. So auch in dem vorbezeichneten Verfahren, bei dem ein Kostenschaden geltend gemacht wurde, der dadurch entstanden sein sollte, dass der Beklagte einen vermeintlich aussichtslosen Rechtsstreit für einen Versicherungsnehmer (VN) der Klägerin geführt hatte.