Bei der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen kommt es im Vergleich zu anderen Sparten deutlich häufiger zu Haftungsfällen des Versicherungsvermittlers. Doch woran liegt das eigentlich? Welche Fehler passieren immer wieder und wie kann der Versicherungsvermittler diese vermeiden? Schauen wir uns die häufigsten Pflichtverletzungen an, lässt sich zunächst festhalten, dass der Vermittler – wie in anderen Sparten auch – natürlich in Anspruch genommen werden kann, wenn es erst gar keine Rechtsschutzversicherung gibt und der Kunde glaubhaft machen kann, dass er eine solche abgeschlossen hätte. Auch die Kündigung der alten Police ohne einen darauffolgenden Neuabschluss führt zu einem potenziellen Haftungsrisiko, wie es aus anderen Sparten bekannt ist. Die Besonderheit hier: Wenn zwar ein Folgevertrag abgeschlossen wurde, dieser aber nicht direkt an den Vorvertrag anschließt, führt die erneute Wartezeit zu einer weiteren Haftungsfalle für den Versicherungsvermittler.
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