Vermögensschaden-Haftpflicht

In Deutschland stehen relativ wenige Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Vermittler, Berater, Verwalter sowie rechts- und wirtschaftsberatende Berufe zur Verfügung.

Die Zeichnung dieser Risiken erfordert das Verständnis und Bekenntnis des Versicherers zum Verstoßprinzip und den Umgang mit Spätschäden. Für uns steht daher eine langfristige und nachhaltige Zusammenarbeit mit den Versicherern im Fokus.

Die Risiken erfordern darüber hinaus besonderes fachliches Know-how im nationalen Versicherungs- und Haftungsrecht sowie im jeweiligen Berufsrecht. Um diesen Anspruch zu gewährleisten, arbeiten wir im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ausschließlich mit deutschen Risikoträgern zusammen.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfolgt eine Doppelfunktion: Verbraucherschutz auf der einen und Existenzsicherung des Dienstleisters auf der anderen Seite.

Wann geben Sie Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in die Hände von Spezialisten?

Wir bieten Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern mit Erlaubnis vier Deckungskonzepte, die weit über den Marktstandard hinausgehen.

Stabilität und Langfristigkeit sind für uns wichtige Eckpfeiler bei Ihren Versicherungslösungen. Im Jahr 2001 wurde über die R+V Allgemeine Versicherung AG das John-Modulsystem® vereinbart und gehört heute zu dem am verbreitetsten Deckungskonzepten unter Versicherungsmaklern und -vertretern.

Unsere langjährigen Konzeptpartner:

Beratern und Verwaltern bieten wir ebenfalls bedarfsgerechte Versicherungslösungen über diese Versicherer an. 

Optimaler Versicherungsschutz für Kanzleien

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Absicherung von

  • Rechtsanwälten
  • Steuerberatern
  • Wirtschaftsprüfern
  • vereidigten Buchprüfern
  • Notaren
  • Anwaltsnotaren
  • Patentanwälten
  • Insolvenzverwaltern

Ob als Einzelkanzlei, Bürogemeinschaft oder interprofessioneller Kanzlei – wir analysieren die individuelle Situation und bieten den passenden Schutz an. Hierzu prüfen und optimieren wir gern die aktuelle Absicherung oder begleiten bei der Neugründung von Kanzleien.

Als Spezialmakler mit langjähriger Erfahrung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stehen wir beratend zur Verfügung und haben die Vielzahl der Besonderheiten der unterschiedlichen Deckungskonzepte stets im Blick.

Für uns steht grundsätzlich eine langfristige und nachhaltige Partnerschaft im Fokus. Durch regelmäßige Verhandlungen mit den Versicherern können wir Zugang zu hervorragenden Versicherungskonzepten bieten, die sich den schnell wandelnden Anforderungen der Haftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern anpassen.

Ein Syndikusanwalt oder ein angestellter Anwalt benötigt eine Police für die Zulassung?

Über unseren Online-Antrag kann die Zulassungspolice direkt beantragt werden:

Besonderheiten PartG mbB

Es soll eine PartG mbB gegründet oder nachträglich in eine solche umfirmiert werden? Gern begleiten wir dabei und erläutern die unterschiedlichen versicherungstechnischen Anforderungen an diese Rechtsform. So kann nicht nur das passende Deckungskonzept gefunden werden, wir unterstützen insbesondere auch bei der Wahl der korrekten Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung. Besonders bei der PartG mbB besteht andernfalls schnell die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung durch fehlenden Versicherungsschutz gefährdet wird.