Der Fall der Fälle

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH unterstützt Sie im Schadensfall mit Rat und Tat – völlig kostenfrei!

Droht ein Versicherungsfall oder werden Sie bereits durch einen Dritten in Anspruch genommen, helfen Ihnen qualifizierte Volljuristen bei der Schadensmeldung und geben Hilfestellungen bei deckungsrechtlichen Fragestellungen und der außergerichtlichen Schadenkorrespondenz.

Nutzen Sie die Vorteile und die langjährige Erfahrung!


Der Eintritt des Versicherungsfalls – (k)ein Grund zur Panik?

Wichtig ist zunächst einmal, „tief durchzuatmen und einen klaren Kopf zu bewahren“, denn schnell können (fahrlässig) die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und teilweise in den besonderen Bedingungen normierten Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer verletzt werden. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an die Obliegenheiten, muss er mit rechtlichen Nachteilen bezügliches seines Versicherungsschutzes rechnen, im schlimmsten Fall ist der Versicherer leistungsfrei.“

Um welche Pflichten es sich handelt und wie der Ablauf einer Schadenmeldung und –bearbeitung aussieht, möchten wir nachfolgend beschreiben.


Wie kann ich einen Schaden melden?

Sie können Ihren Schaden

per Telefon:   +49 (0)40 65 69 54 10

per E-Mail:   schaden@haftpflichtexperten.de

oder per Post:


Hans John Versicherungsmakler GmbH

-Schadenabteilung-

Lilienstr. 3

20095 Hamburg


melden.

Ihr Ansprechpartner:

Ass. jur. Rudolf Bauer LL.M. Versicherungsrecht

Abteilungsleiter Schaden

Wann muss ich einen Schaden melden?

Der Schaden ist regelmäßig bedingungsgemäß „unverzüglich“ zu melden, d.h. dass Sie uns/den Versicherer in jedem Fall so schnell wie möglich informieren müssen.

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, ob ein Schaden zu melden ist, rufen Sie uns einfach an. In Zweifelsfällen wird zunächst ein „interner Schaden“ angelegt.


Welche Angaben und welche Unterlagen sind erforderlich?

Neben der Angabe Ihrer Vertragsnummer ist eine möglichst detaillierte Sachverhaltsdarstellung erforderlich,

die – sofern bereits Ansprüche erhoben werden – auch auf die Vorwürfe eingeht.

Ist der Schadenfall der Versicherungsvermittlung zuzuordnen, benötigen wir – sofern vorhanden – regelmäßig nachfolgende Unterlagen:

  • Beratungsdokumentation
  • Versicherungsantrag zur streitgegenständlichen Versicherung
  • Versicherungsbedingungen zur streitgegenständlichen Versicherung


Ist der Schadenfall der Finanzanlagenvermittlung zuzuordnen, benötigen wir – sofern vorhanden – folgende Unterlagen:

  • Beratungsdokumentation
  • Risikoprofil
  • Hinweis auf Totalverlust
  • IDWS-4 Testat bzw. Bescheinigung über ein solches Testat
  • Zeichnungsschein
Was passiert nach der Schadenmeldung?

Nach der Schadenmeldung kommen wir unaufgefordert auf Sie zu, teilen Ihnen die interne Schadennummer mit und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Sollten weitere Unterlagen und/oder Angaben zur Beurteilung erforderlich sein, informieren wir Sie entsprechend.

Auf Wunsch übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite für Sie.


Was passiert bei einem Gerichtsverfahren?

Gegen eine Klage muss binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung eine Verteidigungsanzeige beim zuständigen Gericht eingehen.

Wurde der Schadensfall rechtzeitig der Versicherung angezeigt, wird Ihnen der von Ihnen zu beauftragende Rechtsanwalt von der Versicherung benannt. Die Versicherer nehmen von sich aus regelmäßig keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.

Hinweis: Wählen Sie nicht eigenständig einen Rechtsanwalt aus, da die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer bedingungsgemäß ein Weisungsrecht haben und dieses auch regelmäßig ausüben.

Wurde ausnahmsweise noch kein Rechtsanwalt benannt oder melden Sie den Schadensfall erst mit Klagezustellung, rufen Sie uns bitte unverzüglich an.


Was ist sonst noch zu beachten?

Geben Sie keine den Anspruch präjudizierenden Erklärungen (Anerkenntnisse / Zugeständnisse / Vergleiche) ab.