Schadensmeldung

Der Fall der Fälle

Wir als Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH unter­stüt­zen Sie im Scha­dens­fall mit Rat und Tat – völ­lig kos­ten­frei!

Droht ein Ver­si­che­rungs­fall oder wer­den Sie bereits durch einen Drit­ten in Anspruch genom­men, hel­fen Ihnen qua­li­fi­zier­te Voll­ju­ris­ten bei der Scha­dens­mel­dung und geben Hil­fe­stel­lun­gen bei deckungs­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und der außer­ge­richt­li­chen Scha­den­kor­re­spon­denz.

Nut­zen Sie die Vor­tei­le und unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung!

Der Eintritt des Versicherungsfalls: Kein Grund zur Panik!

Wich­tig ist zunächst ein­mal, „tief durch­zu­at­men und einen kla­ren Kopf zu bewah­ren“, denn schnell kön­nen (fahr­läs­sig) die in den all­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (AVB) und teil­wei­se in den beson­de­ren Bedin­gun­gen nor­mier­ten Oblie­gen­hei­ten durch Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­letzt wer­den. Hal­ten Sie sich als Ver­si­che­rungs­neh­mer nicht an die Oblie­gen­hei­ten, müs­sen Sie mit recht­li­chen Nach­tei­len bezüg­li­ches Ihres Ver­si­che­rungs­schut­zes rech­nen, im schlimms­ten Fall ist der Ver­si­che­rer leis­tungs­frei.

Um wel­che Pflich­ten es sich han­delt und wie der Ablauf einer Scha­den­mel­dung und –bear­bei­tung aus­sieht, möch­ten wir Ihnen nach­fol­gend beschrei­ben.

Wie kann ich einen Scha­den mel­den?

Sie kön­nen Ihren Scha­den auf fol­gen­de Arten mel­den:

tele­fo­nisch
+49 (0)40 6569 54–10

per E‑Mail
schaden@haftpflichtexperten.de

oder per Post
Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH
–Scha­den­ab­tei­lung–
Lili­en­str. 3
20095 Ham­burg

Ihr Ansprech­part­ner

Oliver Fröhlich

Ass.jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.
Scha­den­ab­tei­lung

+49 (0)40 6569 54–11
o.froehlich@haftpflichtexperten.de

Wann muss ich einen Scha­den mel­den?

Der Scha­den ist regel­mä­ßig bedin­gungs­ge­mäß „unver­züg­lich“ zu mel­den, d.h. dass Sie uns/den Ver­si­che­rer in jedem Fall so schnell wie mög­lich infor­mie­ren müs­sen.

Bei Unsi­cher­hei­ten hin­sicht­lich der Fra­ge, ob ein Scha­den zu mel­den ist, rufen Sie uns ein­fach an. In Zwei­fels­fäl­len wird zunächst ein „inter­ner Scha­den“ ange­legt.

Wel­che Anga­ben und wel­che Unter­la­gen sind erfor­der­lich?

Neben der Anga­be Ihrer Ver­trags­num­mer ist eine mög­lichst detail­lier­te Sach­ver­halts­dar­stel­lung erfor­der­lich, die – sofern bereits Ansprü­che erho­ben wer­den – auch auf die Vor­wür­fe ein­geht.

Ist der Scha­den­fall der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung zuzu­ord­nen, benö­ti­gen wir – sofern vor­han­den – regel­mä­ßig nach­fol­gen­de Unter­la­gen:

  • Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on
  • Ver­si­che­rungs­an­trag zur streit­ge­gen­ständ­li­chen Ver­si­che­rung
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zur streit­ge­gen­ständ­li­chen Ver­si­che­rung

Ist der Scha­den­fall der Finanz­an­la­gen­ver­mitt­lung zuzu­ord­nen, benö­ti­gen wir – sofern vor­han­den – fol­gen­de Unter­la­gen:

  • Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on
  • Risi­ko­pro­fil
  • Hin­weis auf Total­ver­lust
  • IDWS‑4 Tes­tat bzw. Beschei­ni­gung über ein sol­ches Tes­tat
  • Zeich­nungs­schein


Was pas­siert nach der Scha­den­mel­dung?

Nach der Scha­den­mel­dung kom­men wir unauf­ge­for­dert auf Sie zu, tei­len Ihnen die inter­ne Scha­den­num­mer mit und bespre­chen mit Ihnen das wei­te­re Vor­ge­hen.

Soll­ten wei­te­re Unter­la­gen und/oder Anga­ben zur Beur­tei­lung erfor­der­lich sein, infor­mie­ren wir Sie ent­spre­chend.

Auf Wunsch über­neh­men wir die außer­ge­richt­li­che Kor­re­spon­denz mit der Gegen­sei­te für Sie.

Was pas­siert bei einem Gerichts­ver­fah­ren?

Gegen eine Kla­ge muss bin­nen einer Not­frist von zwei Wochen ab Zustel­lung eine Ver­tei­di­gungs­an­zei­ge beim zustän­di­gen Gericht ein­ge­hen.

Wur­de der Scha­dens­fall recht­zei­tig der Ver­si­che­rung ange­zeigt, wird Ihnen der von Ihnen zu beauf­tra­gen­de Rechts­an­walt von der Ver­si­che­rung benannt. Die Ver­si­che­rer neh­men von sich aus regel­mä­ßig kei­nen Kon­takt mit der Kanz­lei auf.

Hin­weis: Wäh­len Sie nicht eigen­stän­dig einen Rechts­an­walt aus, da die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer bedin­gungs­ge­mäß ein Wei­sungs­recht haben und die­ses auch regel­mä­ßig aus­üben.

Wur­de aus­nahms­wei­se noch kein Rechts­an­walt benannt oder mel­den Sie den Scha­dens­fall erst mit Kla­ge­zu­stel­lung, rufen Sie uns bit­te unver­züg­lich an.

Was ist sonst noch zu beach­ten?

Geben Sie kei­ne den Anspruch prä­ju­di­zie­ren­den Erklä­run­gen (Aner­kennt­nis­se / Zuge­ständ­nis­se / Ver­glei­che) ab.