VSH für Vermittler – Ein Leitfaden
Der Eintritt des Versicherungsfalls in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – (k)ein Grund zur Panik?
Unser Leitfaden für Ihre betriebliche Sicherheit kostenlos zum runterladen.
Der Eintritt des Versicherungsfalls in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – (k)ein Grund zur Panik?
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Die Versicherungsbranche ist in Bewegung. Die Regulierung der Tätigkeit der Vermittler von Versicherungs- und Finanzprodukten nimmt auf nationaler und europäischer Ebene zu und wird durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie neue Impulse erhalten. Neben der zunehmenden Regulierung Ihrer Tätigkeit als Vermittler bringt die langanhaltende Niedrigzinsphase auch unsere Partner auf Seiten der Versicherer und die Vermittlerbetriebe selbst unter stärkeren Kostendruck. Viele Vermittler verbreitern deshalb das Angebot an Produkten, die vermittelt werden. Diese Vermittlungstätigkeiten bedürfen oft auch einer Anpassung Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Deshalb empfehlen wir als spezialisierter Makler eine regelmäßige Überprüfung des VSH-Schutzes. Gerne ist Ihnen unser ganzes Team von erfahrenen Spezialisten dabei behilflich, den notwendigen Schutz anzupassen.
Der Eintritt eines Schadenfalls kann beim Vermittler große Verunsicherung verursachen. Die Folgen einer gerichtlichen, aber auch schon die einer außergerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Kunde und Vermittler können existenziell gefährdend werden. Damit Sie für einen solchen – hoffentlich nie eintretenden – Fall besser gerüstet sind, haben wir einen Leitfaden der wichtigsten Maßnahmen für Sie aufgelegt. Behalten Sie also die Ruhe, schauen Sie in unseren Leitfaden und rufen Sie uns an. Gemeinsam treffen wir dann die angemessenen Maßnahmen.
Im Zuge der Wohnimmobilienkreditrichtlinie legen Banken ihren Vertriebspartnern geänderte bzw. neue Vertriebsvereinbarungen vor, die die Immobiliardarlehensvermittler akzeptieren und unterzeichnen sollen.
In der Vergangenheit hat uns eine Vielzahl von Vermittlern solche Vertriebsvereinbarungen mit Banken vorgelegt. Hintergrund war, dass Bedenken zur Vereinbarkeit der darin enthaltenen Haftungsklauseln mit den Versicherungsbedingungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer bestanden. Unseres Erachtens waren diese Bedenken durchaus angebracht, bestand doch oftmals das Risiko einer Haftungsfalle bzw. einer nicht zu überbrückenden Deckungslücke.
Mit der nachfolgenden Betrachtung kann, darf und soll eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt werden, da es stets auf den jeweiligen individuellen Wortlaut der Vereinbarung ankommt. Wir empfehlen daher dringend, bei Zweifelsfragen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Versicherungsvermittler streben oftmals die Vereinbarung eines möglichst hohen Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an, auch um durch eine entsprechende
Rabattierung eine niedrigere Versicherungsprämie bezahlen zu müssen. Häufig wird dieser Wunsch damit begründet, ohnehin „ordentlich“ zu arbeiten und „noch nie“ in Anspruch genommen worden zu sein. Auch werde die Versicherung nur deshalb benötigt, weil der Gesetzgeber diese fordere. Aber ist es tatsächlich sinnvoll, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen und welche Auswirkungen hat die Selbstbeteiligung auf den Versicherungsfall? Das erklärt Christian Lübben, Prokurist bei der Hans John Versicherungsmakler GmbH, in seinem Beitrag.
Versicherungsbote - Selbstbehalt in der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung
Geben Sie Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in die Hände von Spezialisten. Welche Vorteile Sie über die Betreuung durch unser Haus erhalten, erfahren Sie in unserem Prospekt.
Wir arbeiten stets daran, unsere leistungsstarken Produkte kontinuierlich zu entwickeln und zu verbessern. Eine aktuelle Übersicht der Deckungserweiterungen finden Sie im Produktsteckbrief.
In Kooperation mit führenden Rechtsschutzversicherern konnten wir Rahmenverträge konzipieren, die insbesondere auch exklusiv einen Vertrags-Rechtsschutz für die Versicherungs- und/oder Finanzanlagenvermittlung bieten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Prospekt. Eine aktuelle Übersicht zu unseren Leistungshighlights finden Sie im Produktsteckbrief.
Der Universal-Straf-Rechtsschutz schützt Sie persönlich sowie Ihre Mitarbeiter bei strafrechtlichen Vorwürfen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Produktsteckbrief.
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