Nicht-Anwendung von DIN-Normen – ein Anwendungsfall für den Ausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern? Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist ein elementarer Schutz für Versicherungsvermittler, um sich vor den finanziellen Folgen durch Beratungsfehler zu schützen. Immer wieder ranken sich in diesem Zusammenhang Mutmaßungen, inwieweit der Schutz dieser Deckung insbesondere durch den Ausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung eingeschränkt werden beziehungsweise letztlich entfallen könnte. In einem Fachartikel wird aktuell die Hypothese aufgestellt, dass sich Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer auf diesen Ausschluss berufen könnten, wenn Vermittler im Rahmen ihrer Tätigkeit DIN-Normen unberücksichtigt lassen. Aber ist das tatsächlich so?