Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) sieht vor, dass ein Gesellschaftsregister geschaffen wird, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) eintragen lassen können. – Gesellschaftsregister – Nach § 707 Abs. 1 BGB n.F. können die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die GbR ab dem 01.01.2024 zur Eintragung in das Gesellschaftsregister, das bei ...