„Kein Frühstück bei Tiffany!“

Anders als im Filmklassiker aus dem Jahr 1961 handelt unser Schadenfall des Monats weder von Heiratsabsichten noch von Juwelierskunst. Den thematischen Schwerpunkt bilden vielmehr eine Tischlampe, die über ein Auktionshaus verkauft werden sollte, sowie ein leistungsunwilliger Betriebshaftpflichtversicherer.