Die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Kündigung des Versicherers kann theoretisch zu einem „Berufs- oder Berufsausübungsverbot“ führen, sofern kein Versicherer zum Abschluss eines (Folge-)Vertrages bereit ist.
Während sich Versicherungsvermittler regelmäßig davor fürchten, dass sie aufgrund einer schadenbedingten Kündigung keinen Folgeversicherer finden, zeichnet sich nunmehr ab, dass dieses Problem viel eher an anderer Stelle auftreten kann. Und die Praxis zeigt bedauerlicherweise, dass sich eine Vielzahl von Vermittlern diesem Risiko aussetzt: Die Nichtzahlung der Versicherungsprämie für die Berufshaftpflichtversicherung.
Zusammenfassende Darstellung zum Urteil des BGH vom 17.03.2011 – IX ZR 162/08 Ausgangsfall Der Kläger – […]