In der digitalen Kommunikation sind Messenger-Dienste wie WhatsApp nicht mehr wegzudenken. Auch Versicherungsmakler nutzen diese Plattform zunehmend, um schnell und unkompliziert mit ihren Kunden zu kommunizieren. Doch mit der Nutzung gehen rechtliche Herausforderungen einher, wie z.B. bei hier beleuchtet wird. Wer über Messenger wie WhatsApp kommuniziert, greift dabei gerne auf Emojis zurück. Doch während fast jeder von uns die bunten Symbole kennt und nutzt, ist keineswegs immer so klar, was sie bedeuten oder wie sie vom Empfänger verstanden werden.1 Daher ist es nicht verwunderlich, dass seit 2016 zunehmend Emojis in deutschen Gerichtsentscheidungen auftauchen. So jüngst im Urteil des OLG München vom 11.11.2024 — 19 U 200/24 e.
Sachverhalt
Ein Unternehmer kaufte Ende 2020 bei einem Autohändler einen Ferrari SF90 Stradale für rund 600.000 Euro. Dabei zahlte er fast 60.000 Euro an und wartete auf die Lieferung des Fahrzeugs. Unverbindlicher Liefertermin war das 2./3. Quartal 2021, doch die Lieferung ließ auf sich warten: Auf die WhatsApp-Nachricht des Verkäufers, dass der Liefertermin nicht eingehalten werden konnte, antwortete der Käufer unter anderem mit „Ups 😬“. Im Juni 2022 trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück.
Der Fall landete sodann vor dem Landgericht München II. Der Käufer des Ferraris klagte auf Rückzahlung seiner Anzahlung. Der Verkäufer erhob Widerklage auf Schadensersatz. Vor dem LG bekam der Verkäufer noch Recht, doch das OLG war anderer Meinung. Der Käufer sei wirksam vom Vertrag zurückgetreten.
Die Parteien stritten vor Gericht, ob das verwendete Emoji eine Zustimmung zur Lieferfirstverlängerung sei. Das OLG bejahte zwar, dass WhatsApp-Nachrichten das Schriftformerfordernis nach § 127 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahren und erklärte, dass Willenserklärungen auch per Zeichnen stattfinden können, also auch durch Emoji.
Das Grimasse schneidende Emoji zusammen mit „Ups“ ist laut OLG dabei nicht als Zustimmung für eine Lieferfristverlängerung auszulegen. Das OLG bemühte bei der Begründung ein Emoji-Lexikon demzufolge das Grimasse schneidende Emoji grundsätzlich negative oder gespannte Emotionen darstellt, etwa Nervosität oder Verlegenheit.
Fazit
Das Urteil des OLG München unterstreicht, dass Emojis in der geschäftlichen Kommunikation eine rechtliche Dimension haben können, da sie Willenserklärungen im juristischen Sinn sein können und die Gefahr von Missverständnissen und Fehlschlüssen bergen. Für Versicherungsmakler, die WhatsApp nutzen, ist dies ein Weckruf: Professionelle Kommunikation und klare Regelungen sind wichtiger denn je.
1 Nach einer Bitkom-Studie geben 54% der Befragten an, dass Emojis schon mal zu Verwirrungen in Konversationen geführt haben, bei den 16- bis 29-Jährigen trifft dies sogar auf 73 Prozent zu. (vgl. https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/World-Emoji-Day-81-Prozent-versenden-Smileys-Herzen-Co).
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Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Beitrag
Ass. jur. Christian Lübben
Prokurist
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