„Obacht bei der Wahl und Nutzung fremder Tools und Programme – eine Haftung im Außenverhältnis dürfte im Schadensfall grundsätzlich anzunehmen sein.“ Seit vielen Jahren ist es üblich, dass Makler sich im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeiten Hilfsmitteln wie Vergleichsprogrammen und/ oder Versicherungsrechnern bedienen. Dies erleichtert die Arbeit unstreitig ungemein. Gleichwohl gilt es auch bei der Nutzung derartiger Tools zu beachten, dass etwaige Beratungsfehler, die auf diese Hilfsmittel zurückzuführen sind, in vielen Fällen zunächst dem im Außenverhältnis dem Kunden gegenüber auftretenden Makler zuzurechnen sind.