„Angriff ist die beste Verteidigung – oder doch nicht?“ – Zumeist trifft den Versicherungsmakler/die Versicherungsmaklerin die Konfrontation mit einer angeblichen Pflichtverletzung überraschend und unvorbereitet. Die zugrundeliegende Beratungssituation liegt oftmals lange Zeit zurück und ist weder mehr im klaren Bewusstsein noch in präziser Erinnerung. Anders verhält sich dies im vorliegenden Fall, in dem Makler und Kunde über die Erfüllung oder …
„Kundenwünsche müssen manchmal besonders kritisch hinterfragt werden!“ – Der Kunde ist König. Ja, diese Auffassung ist nicht nur in weiten Teilen des Einzelhandels zu finden, sondern auch in unserer Arbeit als Versicherungsmakler. Im nachfolgenden Schadenfall äußerte der Kunde des Maklers über einen längeren Zeitraum spezielle Wünsche im Hinblick auf einen bestimmten, für ihn scheinbar elementaren Deckungsbaustein einer betrieblichen Versicherung.
Online- Zulassungsservice für Kraftfahrzeuge – ein (versicherter) Service durch Versicherungsmakler? – Ein neues Auto zu kaufen, kann aufregend sein – aber es kann auch stressig sein, wenn es darum geht, das Fahrzeug zuzulassen. Zwischen den vielen Formularen, Wartezeiten und den unterschiedlichen Anforderungen der Zulassungsstellen kann es leicht zu Verwirrung und Frustration kommen.
Nicht-Anwendung von DIN-Normen – ein Anwendungsfall für den Ausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern? Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist ein elementarer Schutz für Versicherungsvermittler, um sich vor den finanziellen Folgen durch Beratungsfehler zu schützen. Immer wieder ranken sich in diesem Zusammenhang Mutmaßungen, inwieweit der Schutz dieser Deckung insbesondere durch den Ausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung eingeschränkt werden beziehungsweise letztlich entfallen könnte. In einem Fachartikel wird aktuell die Hypothese aufgestellt, dass sich Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer auf diesen Ausschluss berufen könnten, wenn Vermittler im Rahmen ihrer Tätigkeit DIN-Normen unberücksichtigt lassen. Aber ist das tatsächlich so?
„Nein, meine Kontoauszüge les‘ ich nicht!“ – Was hier an die Geschichte des Suppenkaspers erinnert, war für Makler M und dessen Kunde K Realität geworden. Kunden verlassen sich auf die Fachkenntnisse und Erfahrung eines Maklers, dabei haben sie aber auch eigene Pflichten. Welche Rolle dabei die Kontrolle der eigenen Kontoauszüge spielen kann war Gegenstand des nachfolgenden Falles.