„Der aufgespießte Gefahrgutcontainer – Tücken bei der Umdeckung einer Betriebshaftpflichtversicherung“ Dass bei Umdeckungen von Risiken grundsätzlich zu beachten ist, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes möglichst nicht verkleinert, ist uns allen bewusst; ebenso wie das Erfordernis den Kunden bei einer Schlechterstellung auf diese deutlich hinzuweisen. Dennoch kann im Eifer der täglichen Gefechte auch einem Profi einmal etwas durchrutschen. Besonders unangenehm wird dies nur dann, wenn sich ein Schaden aus dem nun leider nicht mehr versicherten Bereich realisiert und der VSH-Versicherer nicht leisten möchte.