Neben unse­rer Schwer­punkt­kom­pe­tenz als Ihr Mak­ler im Bereich der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­hal­ten wir bekann­ter­ma­ßen zudem erfolg­rei­che Rah­men­ver­trä­ge im Bereich Spe­zi­al-Rechts­schutz für Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler, die auch einen exklu­si­ven Berufs­ver­trags-Rechts­schutz ent­hal­ten.

Heu­te möch­ten wir Sie auch im Rah­men unse­rer Mak­ler­pflich­ten dar­über infor­mie­ren, dass wir unser Pro­dukt­port­fo­lio für die Rechts­schutz­ab­si­che­rung unse­rer Kun­den durch einen Uni­ver­sal-Straf-Rechts­schutz als Ergän­zungs­de­ckung oder Ein­zel­lö­sung über die Roland Rechts­schutz-Ver­si­che­rung-AG erwei­tern konn­ten.

Bei die­sem Uni­ver­sal-Straf-Rechts­schutz sind bemer­kens­wer­ter­wei­se Hono­rar­ver­ein­ba­run­gen mit Rechts­an­wäl­ten für sämt­li­che Per­so­nen in Aus­übung Ihrer Tätig­keit für das Unter­neh­men bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me in Höhe von 300.000,- € ohne Sub­li­mit ver­si­chert. Der Rechts­schutz besteht hier­bei auch für Mit­ar­bei­ter und zeich­net sich unter ande­rem dadurch aus, dass Unter­stüt­zung sogar dann gewährt wird, wenn das Ermitt­lungs­ver­fah­ren noch nicht ein­ge­lei­tet, aber eine Bera­tung not­wen­dig ist. Zudem wer­den die Kos­ten für meh­re­re Rechts­an­wäl­te je Beschul­dig­ten über­nom­men. Für die pro­fes­sio­nel­le Straf­ver­tei­di­gung in einem pri­va­ten Steu­er­straf­ver­fah­ren besteht eben­falls Ver­si­che­rungs­schutz, wenn gleich­zei­tig gegen das Unter­neh­men ermit­telt wird. Zudem gilt nicht nur ein Rück­for­de­rungs­ver­zicht bei Vor­satz­ver­ur­tei­lung im Straf­be­fehls­ver­fah­ren als ver­ein­bart, son­dern auch ein Rück­for­de­rungs­ver­zicht bei Ver­ur­tei­lung wegen beding­ten Vor­sat­zes (dolus even­tua­lis), sofern aus­schließ­lich eine Geld­stra­fe ver­hängt wird.

Wir sind stolz, dass wir Ihnen die­ses qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Pro­dukt bereits zu einer Jah­res­brut­to­prä­mie ab 199,-€ anbie­ten kön­nen. Infor­ma­tio­nen zu unse­rem Uni­ver­sal-Straf-Rechts­schutz fin­den Sie hier.