„Unter falscher Flagge“
Die Möglichkeiten zu Kooperation und Zusammenarbeit sind vielfältig in der Vermittlerlandschaft. Kaum ein Versicherungsmakler verfügt nicht über wenigstens eine Anbindung an einen Maklerpool. Andere sind in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen als Unterermittler, Handelsvertreter oder Tippgeber tätig, nutzen Servicepartner oder teilen sich Büroräume. Etwas, dass in diesem Zusammenhang leider immer wieder Probleme bereitet, ist der richtige Außenauftritt.
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH implementiert den Unternehmensbereich „Ausbildung und Studium“ und möchte ein Zeichen für die elementare Bedeutung der aktiven Nachwuchsförderung durch Maklerunternehmen setzen.
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH wird künftig noch intensiver den Bereich Ausbildung und Studium im eigenen Unternehmen ausbauen und fördern. Hierzu wurde das entsprechende, neue Ressort gegründet, das der langjährige Mitarbeiter und Kompetenzträger Martin Reimer ab dem 01.08.2022 leitet und verantwortet.
Noch vor nicht allzu langer Zeit kam es unglücklicherweise überaus häufig vor, dass es zwischen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherern im Hinblick auf die zeitliche Zuständigkeit zu einer Art „Ping-Pong-Spiel“ zu Lasten der Versicherten kam. Vereinzelt müssen wir auch heute noch den ein oder anderen Versicherer über seine zeitliche Einstandspflicht aufklären.
Die Mutter der 1997 und 1994 geborenen Klägerinnen wurde bei einem Verkehrsunfall am 30.06.2006 schwer verletzt und ist seitdem schwerstbehindert, auf einen Rollstuhl angewiesen und dauerhaft pflegebedürftig. Nach dem Unfall beauftragte die Mutter der Klägerinnen zunächst eine Rechtsanwältin mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Im November 2006 bestätigte die Streithelferin – der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers – ihre volle Einstandspflicht dem Grunde nach. Im Dezember 2007 wurde dann der Beklagte mit der weiteren Verfolgung der unfallbedingten Schadensersatzansprüche gegenüber der Streithelferin beauftragt. Das Mandat endete im Mai 2016.
Wetter- und klimabedingte Schadenereignisse, wie sie etwa der Orkan Zeynep im vergangenen Februar zur Folge hatte, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Regelmäßig kommt es nach derartigen Wetterextremen zu gehäuften Schadensmeldungen an Gebäude- und Hausratversicherer. Genauso regelmäßig stellt sich dann aber auch heraus, dass nicht jeder, der sich bis dahin gut versichert wähnte, dies tatsächlich war. Oft stellt sich dann die Frage nach der Maklerhaftung.