„Nenn’ das Kind bei seinem richtigen Namen!“
Deutsch - Versicherung, Versicherung - Deutsch. Versicherungsdeutsch hat bekanntlich seine eigene Sprache. Auch wenn diese Sprache oftmals durch den Makler für seinen Kunden übersetzt werden muss, gibt es gewisse Grenzen im Hinblick darauf wie kreativ hierbei agiert werden darf. Dies musste Makler M leidvoll erfahren.
"Update: Anpassung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme für Versicherungsvermittler/-berater" – Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen erhöhen sich wieder: Ab dem 09. Oktober 2024 gelten neue Summen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Aktuell beträgt die Mindestversicherungssummen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern …
„Putzen, reinigen, wischen – in Versicherungsprodukten ‚von der Stange‘ kommt es auf jedes Detail an!“ – Um wie viel kundenorientierter, schneller, einfacher und vor allem auch haftungsärmer es als Makler ist, keine Produkte „von der Stange“, sondern branchenspezifische Versicherungskonzepte zu vermitteln, zeigt unser heutiger sehr einfacher, aber umso anschaulicherer Schadensfall.
„Was du heute kannst besorgen, verschiebe nicht auf morgen.“ – Hierbei handelt es sich um einen Satz, den wir sicher alle schon einmal gehört haben. Dieses Sprichwort hätte auch Makler M bedenken sollen – wobei man sich im Laufe unseres Schadensfalls des Monats durchaus die Frage stellen dürfte, ob dies wirklich nur von Makler M oder nicht auch von seinem Kunden K hätte Beachtung …
„Ein Vertauschen mit Folgen!“ – Der Kunde K suchte unseren Makler M auf und ließ sich zu einer Vielzahl von Optimierungen seiner bestehenden Versicherungsverträge beraten. Im Zuge dieser Beratungen fiel M auf, dass ausweislich der vorliegenden Zuteilungsbenachrichtigung einer Bausparkasse der noch zu Schulzeiten für K abgeschlossene Bausparvertrag in absehbarer Zeit zur Auszahlung bereitstünde.