Noch vor nicht allzu langer Zeit kam es unglücklicherweise überaus häufig vor, dass es zwischen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherern im Hinblick auf die zeitliche Zuständigkeit zu einer Art „Ping-Pong-Spiel“ zu Lasten der Versicherten kam. Vereinzelt müssen wir auch heute noch den ein oder anderen Versicherer über seine zeitliche Einstandspflicht aufklären.
Wetter- und klimabedingte Schadenereignisse, wie sie etwa der Orkan Zeynep im vergangenen Februar zur Folge hatte, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Regelmäßig kommt es nach derartigen Wetterextremen zu gehäuften Schadensmeldungen an Gebäude- und Hausratversicherer. Genauso regelmäßig stellt sich dann aber auch heraus, dass nicht jeder, der sich bis dahin gut versichert wähnte, dies tatsächlich war. Oft stellt sich dann die Frage nach der Maklerhaftung.
Kein Anschluss unter dieser Hausnummer Die Versorgung mit Erdgas ist angesichts des Ukraine-Konflikts ein Problem, das […]